- filtrierende Halbmasken der Kategorie FFP 2
- mit einstellbarem Nasenbügel
- Schutz gegen feste Partikel und wässrigen Aerosolen
- Halbmasken sind in 3 Kategorien (FFP 1, FFP 2 und FFP 3) gegen feste Partikel und Aerosole eingestuft. Sie dienen zur Vermeidung von gesundheitlichen Schädigungen, insbesondere der Atemwege. Wässrige Aerosole sind zum Beispiel Lösungen und Dispersionen.
- Filtrierende FFP 2 - Halbmasken schützen gegen feste Partikel und wässrige Aerosole von gesundheitsschädlichen, mindergiftigen Stoffen bis zum 10-fachen des MAK bzw. TRK - Wertes. (FFP 1 und gegen giftige Stäube, Aluminiumoxid, Bauxit, Borax, Ziegelsstaub, Zement, Gips, Kalziumoxid, Betonstaub, Granit, Bleistaub u. Rauch, Schimmelpilz, Holzstaub und Zinkoxidrauch)
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